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KMU

Ausschlaggebend für die Einstufung eines Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission 2003/361 sind die folgenden Faktoren: 1. Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Personen Personal, Umsatz von bis 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro. 2. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Personen Personal, Umsatz von bis 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro. 3. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Personen Personal, Umsatz von bis 2 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 2 Millionen Euro. Diese Schwellenwerte gelten nur für die Zahlen einzelner Gesellschaften. Eine Firma, die Teil einer größeren Gruppe ist, muss gegebenenfalls Daten zur Mitarbeiterzahl, zum Umsatz und zur Bilanzsumme dieser Gruppe einbeziehen.