Zurück zur Liste

Finanzhilfevereinbarung

Die Finanzhilfevereinbarung bestimmt das Verhältnis zwischen der Europäischen Kommission und den Rechtspersonen, die eine Förderung aus EU-Mitteln erhalten. Sie regelt die Rechte und die Pflichten der Kommission und der Projektteilnehmenden. In ihr sind beispielsweise die Höhe des Finanzbeitrages, die Projektlaufzeit, Fristen für die Einreichung von Berichten und damit verbundene Zahlungen festgehalten.