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Europäische Kommission

Die Europäische Kommission hat im Rechtsetzungsprozess ein Initiativrecht, sie kann also Rechtsakte vorschlagen, über die das Europäische Parlament und der Rat beschließen. Außerdem ist sie für die Durchführung gemeinsamer Politikbereiche zuständig. Sie führt den Haushaltsplan aus und verwaltet die Programme der Union. Die Vorschläge der Europäischen Kommission müssen das europäische Interesse in den Vordergrund stellen und den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit entsprechen.