B
- Beteiligungsregeln
-
Die Teilnahmemöglichkeit in Horizont Europa ist in den sogenannten Beteiligungsregeln (Rules for Participation) festgeschrieben. Hier finden sich neben den Beteiligungsmöglichkeiten die Regeln für die Nutzung und Verbreitung von Forschungsergebnissen. Sie sind die Grundlage für Zuwendungsvereinbarungen zwischen der Europäischen Kommission und dem Projektkonsortium.
C
- Call
-
Ein Aufruf (Call) fordert zur Einreichung von Vorschlägen (proposal) zu Forschungsprojekten und sonstigen Maßnahmen in einem spezifischen Forschungsprogramm auf. Ein Aufruf enthält Kriterien, die in den Anträgen erfüllt sein müssen, damit sie zur Begutachtung zugelassen werden. Aufrufe werden im Teilnahmeportal (Funding & Tenders Portal) veröffentlicht.
E
- EIT
-
Das EIT (Europäische Institut für Innovation und Technologie) besteht aus einem Verwaltungsrat, der gesamtstrategische Prioritäten setzt, die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities, KIC) aufstellt und deren Tätigkeit koordiniert und bewertet. Die Aufgaben der KICs sind die Durchführung und Integration von Innovations-, Forschungs- und Bildungsaktivitäten.
- Europäische Kommission
-
Die Europäische Kommission hat im Rechtsetzungsprozess ein Initiativrecht, sie kann also Rechtsakte vorschlagen, über die das Europäische Parlament und der Rat beschließen. Außerdem ist sie für die Durchführung gemeinsamer Politikbereiche zuständig. Sie führt den Haushaltsplan aus und verwaltet die Programme der Union. Die Vorschläge der Europäischen Kommission müssen das europäische Interesse in den Vordergrund stellen und den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
F
- Finanzhilfevereinbarung
-
Die Finanzhilfevereinbarung bestimmt das Verhältnis zwischen der Europäischen Kommission und den Rechtspersonen, die eine Förderung aus EU-Mitteln erhalten. Sie regelt die Rechte und die Pflichten der Kommission und der Projektteilnehmenden. In ihr sind beispielsweise die Höhe des Finanzbeitrages, die Projektlaufzeit, Fristen für die Einreichung von Berichten und damit verbundene Zahlungen festgehalten.
- Förderquote
-
Innerhalb Horizont Europa werden in der Regel 100 % der direkten Kosten erstattet, bei marktnahen Maßnahmen bis zu 70 %. Beide Förderquoten werden durch eine einheitliche Pauschale von 25 % für indirekte Kosten ergänzt. Eine Ausnahme sind marktnahe Maßnahmen für gemeinnützige Rechtspersonen, deren direkte Kosten auch bei marktnahen Maßnahmen zu 100 % erstattet werden.
- Forschungs- und Innovationstätigkeiten
-
Bezeichnen das gesamte Spektrum an Tätigkeiten in der Forschung: technologische Entwicklung, Demonstrationsprojekte und Innovation und auch die Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen, die Verbreitung und Optimierung von Ergebnissen sowie Anreize für eine hochwertige Ausbildung und Mobilität von Forschern in der EU.
- Forschungsinfrastrukturen
-
Instrumente, Ressourcen oder Dienstleistungen, die der Forschung dienen und Innovationen fördern. Jenseits der Forschung können sie zum Beispiel auch der Bildung oder der öffentlichen Dienstleistung zu Wissenserhalt und -transfer dienen. Forschungsinfrastrukturen können an einem Ort stehen, an mehreren Orten verteilt oder auch virtuell sein.
G
- Gemeinsame Forschungsstelle
-
Die Gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Center(JRC)) ist eine Generaldirektion der Europäischen Kommission. Sie unterstützt die europäische Politik durch wissenschaftliche Beratung und technische Dienstleistung. Wenn die Einbindung des JRC in das Projekt im Topic vorgesehen ist, muss im Antrag beschrieben werden, wie diese Einbindung geplant ist. Das JRC möchte allerdings nicht vor der Unterzeichnung des Grant Agreements kontaktiert werden.
K
- KMU
-
Ausschlaggebend für die Einstufung eines Unternehmens als kleines oder mittleres Unternehmen gemäß der Empfehlung der Europäischen Kommission 2003/361 sind die folgenden Faktoren: 1. Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Personen Personal, Umsatz von bis 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro. 2. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Personen Personal, Umsatz von bis 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro. 3. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Personen Personal, Umsatz von bis 2 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 2 Millionen Euro. Diese Schwellenwerte gelten nur für die Zahlen einzelner Gesellschaften. Eine Firma, die Teil einer größeren Gruppe ist, muss gegebenenfalls Daten zur Mitarbeiterzahl, zum Umsatz und zur Bilanzsumme dieser Gruppe einbeziehen.
- Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
-
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen bestehen hauptsächlich aus flankierenden Maßnahmen beispielsweise zur Normung, Verbreitung, Sensibilisierung, Kommunikation, zu Dienstleistungen zur Vernetzung und zu Studien. Sie können ferner ergänzende Tätigkeiten zur Vernetzung und Koordinierung von Programmen zwischen verschiedenen Ländern umfassen.
M
- Missionen
-
Das in Horizont Europa neue Format der Missionen soll Vorhaben voranbringen, die einen klaren europäischen Mehrwert haben und ehrgeizige, aber realistische Ziele verfolgen. Die fünf definierten Missionsbereiche sind: Anpassung an den Klimawandel, inklusive gesellschaftlicher Veränderungen, Krebs, Gesunde Ozeane, Meere, Küsten- und Binnengewässer, Klimaneutrale und intelligente Städte sowie Bodengesundheit und Ernährung.
- Mitgliedstaaten
-
Die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
P
- Partnerschaften
-
Innerhalb von Horizont Europa werden Maßnahmen zu den sogenannten Europäischen Partnerschaftsinitiativen gefördert, an denen sich Akteure aus verschiedenen Sektoren beteiligen können, das sind Forschungseinrichtungen, Industrie und öffentliche Einrichtungen. Die Partnerschaften sollen einen stärkeren Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren und eine bessere Verzahnung von europäischen und nationalen / regionalen Aktivitäten erreichen.