Partnerschaften in Horizont Europa
Europäische Forschungsförderung baut schon seit langem auf verschiedenen Ansätzen auf: Hauptmechanismus sind die jährlichen Aufrufe der EU-Kommission, deren Inhalte mit den Mitgliedstaaten abstimmt werden. Daneben gibt es aber weitere Fördermöglichkeiten für transnationale Verbundforschung in den Bereichen Bioökonomie und Umwelt. So werden aus den Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation zwei verschiedene Arten von Partnerschaften unterstützt. Zum einen sind das Partnerschaften, in denen öffentliche Förderer ihre Förderung koordinieren, sogenannte öffentlich-öffentliche Partnerschaften (engl. Public-Public Partnerships“, P2Ps). Beispiele aus dem letzten Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 (H2020) sind: ERA-Netze und Joint Programming Initiativen. Zum anderen handelt es sich um Programme, die gemeinsam von der Europäischen Kommission mit der Industrie aufgelegt werden, die sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaften (engl. Public-Private Partnerships, PPPs) wie beispielsweise aus Horizont 2020 die Bio-based Industries Joint Undertaking (BBI).
Partnerschaften werden in Horizont Europa unter dem Dach der „Europäischen Partnerschaften“ zusammengefasst, hierfür sind drei Arten von Partnerschaften vorgesehen.
Ko-finanzierte Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission sowie Forschungsförderern und anderen öffentlichen Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten bzw. Assoziierten Staaten, die gemeinsam Inhalte und Ziele definieren und verschiedene Maßnahmen ergreifen können. Die Finanzierung stammt aus EU- und nationalen Mitteln. Dabei können die Partner selber Forschung und Entwicklung betreiben oder aber als Förderer andere Einrichtungen unterstützen. Vorläufer aus dem letzten Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 waren primär öffentlich-öffentliche Partnerschaften wie ERA-Netze, Joint Programming Initiativen und EJP-Maßnahmen. Die Ausschreibungen erfolgen über die jeweiligen Partnerschaften und sind nicht Bestandteil der Horizont Europa Arbeitsprogramme.
Ko-programmierte Partnerschaften zwischen der Europäischen Kommission, EU-Mitgliedstaaten beziehungsweise Assoziierten Staaten, Industrie und weiteren Akteuren (zum Beispiel Stiftungen), die auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Partnern beruhen. Diesem Modell entsprachen dem im letzten Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 am ehesten die vertraglichen öffentlich-privaten Partnerschaften, sogenannte cPPPs (contractual Public-Private Partnerships). Die Ausschreibungen erfolgten in den Arbeitsprogrammen von Horizont 2020. Für die Bereiche Bioökonomie und Umwelt sind in Horizont Europa aktuell keine ko-programmierten Partnerschaften geplant.
Institutionalisierte Partnerschaften, beruhen entweder auf Artikel 185 bzw. 187 AEUV oder der EIT-Verordnung. In dem letzten Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 entsprachen diese den öffentlich-öffentlichen Partnerschaften nach Artikel 185, den öffentlich-privaten Partnerschaften als gemeinsame Unternehmungen (Joint Undertakings, JUs) nach Artikel 187, sowie den Knowledge and Innovation Communities (KICs) des European Institute of Technology (EIT). Die Ausschreibungen erfolgen über die jeweiligen institutionalisierten Partnerschaften und sind nicht Bestandteil der Horizont Europa Arbeitsprogramme.
Aktuell sind im Cluster „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ acht Partnerschaften geplant, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den ersten vier Jahren von Horizont Europa starten werden. Bei einigen dieser Partnerschaften handelt es sich um Nachfolgeinitiativen bereits existierender Initiativen unter Horizont 2020, die aber meist thematisch erweitert werden. Zudem werden aber auch existierende Partnerschaften zusammengeführt und auch neue Partnerschaften aufgesetzt. Es ist geplant, alle Ausschreibungen der Partnerschaften auch auf dem Funding & Tenders Portal der EU-Kommission zu veröffentlichen. Es ist insbesondere bei den ko-finanzierten, aber auch bei den institutionalisierten Partnerschaften damit zu rechnen, dass es (geringfügige) Abweichungen von den Horizont Europa Beteiligungsregeln geben wird.
Die Europäische Kommission hat unter anderem die Anträge sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Partnerschaften des Clusters „Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ veröffentlicht.
Für das Cluster „Lebensmittel, Bioökonomie, natürlich Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt“ sind aktuell folgende Partnerschaften vorgeschlagen: