04.07.2024 Horizont Europa, Klima, Natürliche Ressourcen, Umwelt
Verordnung über Wiederherstellung der Natur angenommen
Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen und bis 2050 alle geschädigten Ökosysteme der EU wiederherzustellen. Der Europäische Rat hat sie nun förmlich angenommen.
Die im Rahmen der Biodiversitätsstrategie für 2030 vorgeschlagene Verordnung über die Wiederherstellung der Natur wurde vor dem Hintergrund des schlechten Zustands europäischer Lebensräume eingebracht. Über 80 Prozent sind einer schlechten Verfassung und bisherige Bemühungen konnten diesen Trend nicht aufhalten.
Das Gesetz enthält unmittelbar verbindliche Ziele für die Wiederherstellung aller aufgeführten Ökosysteme und soll den Klimawandel und die Auswirkungen von Naturkatastrophen abschwächen. Konkrete Maßnahmen beinhalten unter anderem das Pflanzen von mindestens drei Milliarden zusätzlichen Bäumen, Flüsse auf einer Länge von insgesamt 25 000 Kilometern wieder frei fließen zu lassen und die Wiederherstellung entwässerter Moore. Mitgliedstaaten müssen Sanierungspläne vorlegen, Fortschritte überwachen und diese berichten.
Innerhalb von Horizont Europa adressiert Cluster 6 die Verbesserung des Wissens über den Zustand der Ökosysteme sowie deren Rollen und Dienstleistungen, und nimmt sich ebenfalls ihrer Wiederherstellung an.
Auf dieser Seite der EU-Kommission erhalten Sie weitere Informationen zur Verordnung. Hier finden Sie eine umfassende Übersicht über die Destinationen im Cluster 6.