05.10.2021 Bioökonomie, Circular Economy, Horizont Europa, Klima, Lebensmittel und Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen, Umwelt

Neuer Leitfaden der EU-Kommission zur Erstellung des Gender Equality Plans

Für Förderaufrufe in Horizont Europa mit Einreichungsfristen in 2022 und später werden Gleichstellungspläne (Gender Equality Plan, GEP) zu einem festen Förderkriterium. Die EU-Kommission hat Ende September 2021 dazu einen Leitfaden für die Erstellung veröffentlicht.

Gender und Chancengleichheit sind als wichtige Querschnittsaspekte fest in Horizont Europa verankert. Sie müssen daher bereits bei der Antragstellung berücksichtigt werden.

Ab 2022 müssen antragstellende öffentliche Einrichtungen, Forschungsorganisationen und Hochschuleinrichtungen aus den EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern über einen Gender Equality Plan (GEP) oder eine gleichwertige Strategie verfügen.

Der jetzt veröffentlichte Leitfaden soll den genannten Organisationen bei der Erstellung des geforderten GEP unterstützen. Das Dokument stellt die Komponenten des von der Europäischen Kommission festgelegten Förderkriteriums vor, erläutert die Bedeutung dieser Anforderungen für die Praxis und liefert konkrete praktische Beispiele.

Den Leitfaden können Sie auf der Webseite der EU-Kommission herunterladen.